Steueranreiz: Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter

Für Unternehmen, die im Jahr 2021 Investitionen in digitale Wirtschaftsgüter, wie Hard- und Software planen, um damit beispielsweise das mobile Arbeiten, die Heimarbeit oder das multilokale Arbeiten zu verbessern, erhalten laut Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 steuerlicher Vorteile. Das BMF-Schreiben liegt bereits vor.

Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 01.01.2021

In Beschluss heißt es u.a.: „Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung können bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden.“ Das bedeutet steuerliche Entlastung für Investitionen in Computer-Hardware und Software. Dies gilt auch für Restbuchwerte von bereits vor 2021 angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern. Hat ein Unternehmen z.B. Software in Jahr 2020 gekauft, aktiviert und es ursprünglich über 5 Jahre abschreiben wollen, kann es sich nun aussuchen, oder die übrigen vierfünftel bzw. 80 Prozent in diesem Jahr als Sofortaufwand verbucht werden sollen.

Abschreibung von Computer-Hardware

Computer-Hardware beinhaltet neben den eigentlichen Rechnern, wie Desktop-PC oder Notebook, auch die benötigten Peripheriegeräte wie z. B. Drucker, Tastatur, Monitor, Scanner. Diese Wirtschaftsgüter lassen sich sofort im Jahr der Anschaffung rückwirkend zum 01.01.2021 abschreiben. Bisher erfolgte die Abschreibung über die üblichen drei Jahre Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen.

Abschreibung von Software

Für die Betriebssoftware, ohne die die Hardware nicht genutzt werden kann, galt bisher die Regelung, dass diese mit der Hardware aktiviert und über die gleiche Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Dank des Beschlusses kann für jede Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung faktisch eine Nutzungsdauer von einem Jahr gewählt werden.

Ein guter Zeitpunkt die IT-Strategie weiterzuentwickeln

Eine nachhaltige IT-Strategie macht Unternehmen fit für die Zukunft. Durch die steuerlichen Vorteile ist spätestens jetzt ein guter Zeitpunkt weiter in gute Hardware und Software zu investieren. Das macht nicht nur das Arbeiten für die aktuellen und zukünftigen Mitarbeitende attraktiver. Unternehmen könnten damit ihre IT-Infrastruktur und ihre IT-Sicherheit verbessern. Denkbar ist, ob ein Wechsel bestimmter Software in die Cloud weitere Vorteile mit sich bringt.

Martin Finke
Martin Finke
Martin nutzt seine langjährigen Erfahrungen im Finanz- und Rechnungswesen um als Produktmanager bei Diamant Software das Rechnungswesen und die Konzernbuchhaltung weiterzuentwickeln. Im Diamant Blog gibt er nützliche Tipps zu Compliance und Themen aus dem Handels- bzw. Steuerrecht.

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