Verkürzte Aufbewahrungspflichten und mehr: Das bringt das BEG 4 für den Mittelstand

Das vierte BEG reduziert die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege auf 8 Jahre. Was sich künftig noch ändert, lesen Sie hier.

Was ist das Bürokratieentlastungsgesetz?

Deutschland hat bisher drei Bürokratieentlastungsgesetze verabschiedet (2016, 2017, 2020). Ziel dieser Gesetze ist es, die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein viertes Gesetz mit allen Neuerungen wurde Ende August 2023 vorgestellt. Es soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die bisherigen Bürokratieentlastungsgesetze (BEG 1-3) brachten digitale Lösungen wie die elektronische Krankmeldung und vereinfachte Steuervoranmeldungen. Auch steuerliche Entlastungen, wie die Anhebung der Grenze für die Kleinunternehmerregelung, wurden umgesetzt.

Welchen Nutzen hat Bürokratieentlastung für Unternehmen?

Bürokratie kann Unternehmensprozesse verlangsamen und im schlimmsten Fall sogar die Zukunftsfähigkeit gefährden – von erhöhten Kosten für Dokumentationspflichten und gesetzlichen Compliance-Anforderungen ganz zu schweigen.

Auffällig ist, dass neben den nationalen Anforderungen viele Bürokratie-Initiativen von der EU ausgehen. Das wissen auch die Gesetzgeber. Deutschland und Frankreich haben deshalb im August ein Impulspapier verabschiedet, das in den nächsten Monaten umgesetzt werden soll.

Folgende Neuerungen sieht das Eckpunktepapier vor

Auf deutscher Seite sieht sich das Bundesministerium der Justiz und das Statistische Bundesamt verantwortlich für das BEG4. Im Vorfeld haben die Behörden Vorschläge von Verbänden gesammelt und ausgewertet. Knapp 440 Änderungsvorschläge sind so zusammengekommen. Zu den relevantesten Vorschlägen für den kaufmännischen Bereich, die es in das Eckpunktepapier geschafft haben, gehören folgende Änderungen:

Aufbewahrungsfristen

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.

Informationspflichten

Diese sollen auf Aktualität, Harmonisierungsmöglichkeiten und sonstige Ansatzpunkte zur Entlastung für den Mittelstand überprüft werden. Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt. Wann die Änderungen konkret umgesetzt werden sollen, ist noch nicht bekannt.

Weitere Änderungen

Schriftformerfordernisse

Behördliche Unterlagen, die online unterschrieben und übermittelt werden können: Das klingt nach Entlastung für viele Standardprozesse. Die Elektronische Form soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Regelform werden. Deshalb sollen zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufgehoben werden. Auch soll der Rechtsverkehr für die Wirtschaft sowie für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht und weitmöglichst digitalisiert werden.

Arbeitsverträge

Im Nachweisgesetz soll eine Regelung geschaffen werden, wonach wie bereits bisher bei schriftlichen Arbeitsverträgen die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in einer die Schriftform ersetzenden gesetzlichen elektronischen Form geschlossen wurde. Entsprechendes soll für in elektronischer Form geschlossene Änderungsverträge bei Änderungen wesentlicher Vertragsbedingungen gelten. Ausgenommen werden sollen die Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige nach § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.

Arbeitszeit

Für die Regelung zur Erteilung von Arbeitszeugnissen in § 630 BGB soll ebenfalls die elektronische Form ermöglicht werden. Das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz soll mit dem Ziel angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen über die im Betrieb oder in der Dienststelle übliche Informations- und Kommunikationstechnik (etwa das Intranet) elektronisch zur Verfügung stellt, sofern alle Beschäftigten freien Zugang zu den Informationen haben.

Holger Dülberg
Komplexe Themen einfach und mit Mehrwert gestalten, das ist das Ziel von Holger Dülberg, Team Lead im Marketing bei Diamant Software.

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