Das Jahr hat zwölf Monate und am Ende steht der Jahresabschluss auch im Mittelstand an. Obwohl viele Rechnungswesen-Teams regelmäßig mit gemischten Gefühlen auf dieses Ereignis reagieren: Der Jahresabschluss ist unausweichlich. Wir beantworten die 10 wichtigsten Fragen zum Jahresabschluss im Mittelstand.
Ein korrekter Jahresabschluss ist auch im Mittelstand ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung. Er schließt das Geschäftsjahr ab und ermittelt das Ergebnis und Betriebsvermögen. Der Jahresabschluss beinhaltet also Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens am Ende des Geschäftsjahres. Drei Hauptfunktionen erfüllt diese jährliche Prozedur:
Ein Jahresabschluss besteht mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB).
Bei Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften muss zudem ein Anhang beigefügt werden. Dieser gibt Auskunft über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. Hinzu kommt gegebenenfalls der Lagebericht, der Auskunft über die Zukunftsaussichten gibt.
Bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die keinen Konzernabschluss aufstellen müssen, zählen zum Jahresabschluss zusätzlich die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel. Optional ist eine Segmentberichterstattung.
Der Lagebericht muss ein realistisches Bild der Geschäftstätigkeit vermitteln – zu Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und der Lage der Kapitalgesellschaft. Auch der Aufbau des Lageberichtes ist im Handelsgesetzbuch (§269 HGB) vorgegeben. Der Lagebericht enthält:
Grundsätzlich müssen Informationen über die Geschäftstätigkeit, die Ertragslage, die Vermögenslage, die Finanzlage und die Corporate Social Responsibility aus dem Lagebericht hervorgehen.
Ihr Unternehmen muss einen Anhang erstellen. Was gehört dort hinein? Im HGB §284 ff. ist ein ausführlicher Anforderungskatalog aufgeführt. Dieser lässt sich auf diese drei Punkte zusammenfassen:
Hier kommt der Begriff „Publizitätspflicht“ ins Spiel. Grundsätzlich ist muss der Jahresabschluss inklusive Bestätigungsvermerkt spätestens 12 Monate nach Ende des Geschäftsjahres im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das ist verpflichtend für alle Kapitalgesellschaften gemäß § 325 HGB (s.o.) sowie Personenhandelsgesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter wie z.B. die GmbH & Co. KG. Außerdem sind alle Unternehmen zur Veröffentlichung verpflichtet, die an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei dieser Kriterien erfüllen (§1 Publizitätsgesetz):
Auch wenn der Abschluss durch den kaufmännischen Bereich erarbeitet und erstellt wird, verantwortlich ist der gesetzliche Vertreter der Gesellschaft – also die Geschäftsführung in einer GmbH oder die Vorstände in einer AG. Wichtig zu wissen: auch wenn der Jahresabschluss durch eine sachkundige Person erstellt wird (Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater), verbleibt die Verantwortung beim gesetzlichen Vertreter.
Wie bereits erwähnt dient der Jahresabschluss auch zur Steuerbemessung. Die E-Bilanz ist dessen elektronische Übermittlung an das Finanzamt. Dem entsprechend werden in der E-Bilanz neben Stammdaten die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung übermittelt. Übertragen werden die Daten über das ELSTER-Portal.
Die Checkliste zum Jahresabschluss steht Ihnen zum kostenfreien Download zur Verfügung.
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