Mit Beginn des Jahres 2019 führte die deutsche Regierung ein neues Gesetz und damit auch ein zusammenhängendes Regelwerk zur Förderung von digitaler Pflege ein. Die Digitalisierung der Versorgung soll die Pflegenden nun tatkräftig und nachhaltig unterstützen und wird deshalb mit staatlichen Mitteln subventioniert.
Die Digitalisierung setzt sich in fast allen Bereichen des Alltags durch und soll nun auch vermehrt in der Pflege Einzug halten. Dazu verabschiedete die Bundesregierung ein Gesetz, das ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen Gelder zusichert, die die Digitalisierung ausbauen sollen. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (kurz PpSG) soll den Einsatz neuer Technologien in der Pflege fördern, Pflegekräfte dadurch grundlegend entlasten und das Gesundheitssystem somit langfristig verbessern.
Bislang standen den Pflegeeinrichtungen häufig zu geringe Gelder zur Verfügung. Dies hatte zur Folge, dass Einrichtungen vermehrt Stellen abbauen mussten, es dadurch zu Personalengpässen kam und sich so mangelhafte Versorgungszustände und allgemeine Unzufriedenheit unter Pflegekräften und auch Pflegebedürftigen deutlich machte. Unter aktuellen Bedingungen müssen die Pflegekräfte diese innerhalb von kürzester Zeit versorgen und sind nicht selten dazu gezwungen, sich dabei nur auf das Nötigste zu beschränken. Das Zwischenmenschliche kommt dabei meist zu kurz.
Wenn das Potenzial von digitalen und technischen Anwendungen richtig genutzt wird, könnten damit schon jetzt solche Missstände im Versorgungssystem in Angriff genommen werden. Eine intelligente Nutzung von digitalen Systemen könnte beispielsweise den Ablaufplan des Pflegepersonals entzerren und die Pflege damit wiederrum menschenwürdiger machen. Dadurch bliebe mehr Zeit für den Einzelnen. Kurz: eine Digitalisierung bürokratischer Fleißarbeiten fördere langfristig den sozialen Aspekt in der Pflege, der meist auch der ursprüngliche Grund für die Berufswahl Pflegekraft ist.
Besonders interessant für Leistungserbringer: die Anschaffung von Softwarelizenzen wird im Rahmen des PPSG einmalig subventioniert. Dazu gehören auch Installationskosten und die digitale Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Die Verwaltung und insbesondere das Rechnungswesen profitieren von entbürokratisierten Abläufen.
Das Personal soll der Nutznießer der neuen Gesetzgebung sein und im Kontext einer zentralen Rechnungswesensoftware trifft dies auch uneingeschränkt zu. Diese ist in der Lage, jederzeit Klarheit und Transparenz zu schaffen über die Liquidität und Budgetsituation jeder zentralen oder dezentralen Einheit der Organisation. Digitale Kassenbücher machen die Kontierung von Belegen und deren Zuordnung zu einer Einrichtung nachvollziehbar. Auch besonders zeitintensive Prozesse, wie der Rechnungseingang sind dank automatisierter Routinen kein Hindernis mehr im Pflegealltag. Hinzu kommen weitere Vorteile einer immer stärker digitalisierten Buchhaltung:
Das Personal hat also deutlich mehr Zeit für seine eigentlichen Aufgaben und zugleich unterstützt die Buchhaltung effektiv im Tagesgeschäft der Verwaltung.
Jeder zugelassene Pflegedienstleister (nach § 72 SGB XI) kann bei der zuständigen Pflegekasse einen Antrag für das einmalig gezahlte Fördergeld zur Digitalisierung stellen. Dazu können die ambulanten oder stationären Einrichtungen einen Kostenvoranschlag vorlegen und die Anschaffung später durch entsprechende Rechnungen dokumentieren.
Die Richtlinien zur Bewilligung der Fördermaßnahmen nach dem PpSG sind am 2. Mai 2019 in Kraft getreten und sollen bis Ende 2021 zum Einsatz kommen. Das Regelwerk bestimmt vor allem das Vorgehen zur Genehmigung sämtlicher Fördermaßnahmen, die die Digitalisierung in der Pflege unterstützen.
Die Stärkung des Pflegepersonals soll bei diesen Sofortmaßnahmen das oberste Ziel sein. Bei einem bewilligten Antrag kann die Regierung 40 Prozent, maximal aber 12.000 Euro der Kosten abdecken.
Solche Fördermaßnahmen sind sowohl zur Stärkung des Pflegepersonals in stationären wie auch in ambulanten Einrichtungen vorgesehen und zielen darauf ab, bürokratische Abläufe so gering wie möglich zu halten sowie zu reduzieren, und nicht, wie oft befürchtet, Stellen abzubauen. Demnach würde die Digitalisierung in der Pflege zu einer höheren Versorgungsqualität führen.
Durch die Automatisierung solch aufwendiger Prozesse kann auf Dauer viel Geld eingespart werden, was wiederum in die Schaffung von 13.000 neuen Pflegestellen reinvestiert werden kann. Die Finanzierung dieser Stellen würde dann einzig durch gesetzliche Krankenkassen getragen werden, also ohne Mehrkosten für Pflegebedürftige. Zudem ist mit den Geldern auch an eine Erhöhung der Gehaltszahlungen für Pflegepersonal in ländlichen Gebieten gedacht. Laut aktueller Auswertungen bilden diese im Bundesvergleich das Schlusslicht und sind somit deutlich unterbezahlt. Eine Steigerung der Tarife ist zunächst aber nur für Krankenhauspersonal angedacht.
Die Digitalisierung in der Pflege kann viele Formen annehmen und spielt schon länger eine bedeutende Rolle. Die elektronische Pflegedokumentation kam beispielsweise bereits seit den 1970er und -80er Jahren mit dem Einzug der Computer zum Einsatz und erleichtert die anfallende Planung und Datenerfassung. Was zuvor umständlich und unübersichtlich auf Papier notiert wurde, ist jetzt in einem zentralen System festgehalten, das von allen Beteiligten einzusehen und zu nutzen ist.
Digitalisierung erleichtert und verkürzt hier also nicht nur die im Schichtverlauf mehrmals anfallende Patientenübergabe, sondern auch die Planungs- und Verwaltungszeit sowie die Kommunikation mit wichtigen Schnittstellen. Das Resultat ist eine deutlich gesteigerte Effizienz der Pflegekräfte. So unterstützen intelligente Technologien zugleich die Pflegenden und Pflegebedürftigen.
Auch Monitoring-Systeme wie Digitalkameras oder Notrufknöpfe werden bereits zur Verbesserung der Betreuung eingesetzt. Diese könnten in Zukunft auch durch weitere technische Assistenzsysteme ergänzt werden. Aktuell wird bereits an Konzepten zu Sturzdetektoren, Sensorsystemen für Licht und Wärme oder gar vollautomatischen Herdabschaltungen gearbeitet.
Bei cyber-physischen Systemen werden Daten in Objekten gespeichert, verarbeitet und eingesetzt. So findet Digitalisierung nicht allein in abstrakten Systemen, sondern auch in sichtbarer und direkter Nähe statt. Die digital gesicherten Informationen (cyber) fungieren über Monitorgeräte, spezielle Pflegebetten oder andere Gegenstände (physisch). Objekte werden so vernetzt und helfen bei der Navigation des Pflegealltags.
Die Digitalisierung in Form von eCare umfasst sämtliche Telekommunikationsmöglichkeiten wie Telemonitoring oder -konsultationen. Und auch auf dem Gebiet der Robotik könnten schon bald Service-Roboter zum Einsatz kommen, die das Pflegepersonal stärken. Viele Menschen setzen in ihrem Zuhause automatische Staubsaugroboter ein, die nach programmiertem Zeitplan eigenständig die Wohnfläche saugen. Nach einem ähnlichen Ansatz könnten bald Botengänge, wie zum Beispiel Wäschetransporte, von Maschinen erledigt werden, während die Pflegekräfte sich um Patienten kümmern.
Durch das Sammeln personenbezogener Daten und Informationen zur Pflege werden Objekte und Handlungen vernetzt, wodurch sich Bewegungsabläufe besser festhalten und analysieren lassen. Das ermöglicht, dass Wohnhäuser und Pflegeeinrichtungen besser gemanagt werden können.
Zudem entsteht die Möglichkeit einer betriebsinternen Qualitätsanalyse, die gegebenenfalls auch von äußeren Quellen ausgewertet werden und somit die Pflege vollkommen transparent machen kann.
Studie: Bedeutung der Digitalisierung im Rechnungswesen
Aktuelle Erkenntnisse fasst die Studie Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung im Rechnungswesen und Controlling zusammen. Studie anfordern
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