Verification of Payee (VoP): Was steckt dahinter?
Ab Oktober 2025 wurde es ernst: VoP ist da! Was hinter der neuen Empfängerprüfung für SEPA-Zahlungen steckt und wie Sie Ihr Unternehmen fit machen, erfahren Sie hier – kompakt und verständlich.
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Verification of Payee (VoP) kurz erklärt
Verification of Payee, kurz: VoP, ist ein Verfahren, bei dem der Empfängername mit der IBAN abgeglichen wird, bevor eine SEPA-Überweisung ausgeführt wird. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen vorzubeugen.
Ab dem 9. Oktober 2025 ist diese Prüfung gemäß EU-Verordnung 2024/886 für Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtend.
VoP betrifft alle Unternehmen, die SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software sie arbeiten.
Mit der Diamant/4 Rechnungswesensoftware sind Sie gesetzlich stets auf dem neuesten Stand und auch auf VoP gut vorbereitet. Z. B. indem das Feld ‚Kontoinhabername‘ bis zu 70 Zeichen ermöglicht, passend zum SEPA-Format.
So funktioniert die Prüfung und Ergebnisrückmeldung
Nach Einreichung der Zahlungsdatei prüft die Bank gemäß VoP die Übereinstimmung von Kontoinhaber und IBAN. Die Ergebnisse werden nach folgendem Schema ausgegeben:
Match: Kontoinhaber und IBAN stimmen exakt überein
Close Match: Geringfügige Abweichung (z. B. Tippfehler)
No Match: Kontoinhaber und IBAN stimmen nicht überein
Die Bewertung von Abweichungen (‘Close Match’ oder ‘No Match’) erfolgt nach individuellen Kriterien der jeweiligen Bank. Der Kunde entscheidet, ob die Zahlung freigegeben oder storniert wird. Erfolgt trotz Warnung eine Freigabe, geht die Haftung in diesem Fall auf den Kunden über.
Das Rechnungswesen ist nicht in die Prüfung und Ergebnisrückmeldung eingebunden. Bei Fragen hierzu muss die jeweilige Bank kontaktiert werden.
Beispiel: Prüfung und Ergebnisrückmeldung
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Verification of Payee (VoP) - Pflicht oder Kür?
Für SEPA-Einzelüberweisungen findet die Prüfung verpflichtend statt.
Für SEPA-Sammelüberweisungen ist die Prüfung optional. Hier können Unternehmen bei der Einreichung von SEPA-Dateien freiwillig wählen, ob sie die Zahlungsempfängerprüfung nutzen möchten oder nicht.
Wichtig: Eine Zahldatei mit nur einer einzelnen Transaktion wird laut DG FISMA nicht als Sammelüberweisung qualifiziert und muss daher immer den VoP-Prozess durchlaufen – hier besteht keine Wahlmöglichkeit.
Die Frage nach der Haftung
Die Bank ist für die korrekte Durchführung der Empfängerprüfung verantwortlich und haftet für daraus resultierende Folgen im Betrugsfall. Wird eine Zahlung trotz fehlender Übereinstimmung freigegeben, liegt die Haftung – wie bisher – beim Auftraggeber. Das bedeutet: In solchen Fällen ändert sich das Haftungsrisiko nicht.
Match: Bei einer Fehlüberweisung trotz bestätigter Übereinstimmung haftet die Bank.
No Match: Bei einer Fehlüberweisung ohne Übereinstimmung haftet der Auftraggeber.
Close Match: Bei einer Fehlüberweisung mit geringfügiger Abweichung haftet der Auftraggeber.
Opt-Out bei Sammelüberweisungen: Wenn sich bewusst gegen die VoP-Prüfung entschieden wird, liegt die Haftung ebenfalls beim Auftraggeber.
Webinar: ISO 20022 und Verification of Payee (VoP)
Christian Adler von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und Fabian Obenhaus von Diamant Software geben Ihnen einen Überblick über aktuelle regulatorische Neuerungen.
Häufige Fragen zu
Verification of Payee (VoP)
Was ist Verification of Payee (VoP)?
VoP ist ein Verfahren, bei dem der Empfängername mit der IBAN abgeglichen wird, bevor eine SEPA-Überweisung ausgeführt wird. Ziel ist es, Betrug und Fehlüberweisungen vozubeugen. Ab dem 9. Oktober 2025 ist diese Prüfung gemäß EU-Verordnung 2024/886 für Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtend.
Muss die Empfängerüberprüfung bei jeder Überweisung durchgeführt werden?
Nein. Bei Sammelüberweisungen haben Unternehmen die Wahl zwischen Opt-In (Prüfung aktiv) und Opt-Out (Prüfung deaktiviert). Fällt die Wahl des Unternehmens auf Opt-Out, dann übernimmt dieses auch die Haftung. Die Bank haftet nicht. Bei Einzelüberweisungen ist die Prüfung verpflichtend.
Was passiert, wenn Name und IBAN nicht übereinstimmen?
Es gibt einen Prüfmechanismus, den die Bank bei Unstimmigkeiten anwendet.
Match: Kontoinhaber und IBAN stimmen exakt überein
Close Match: Geringfügige Abweichung (z. B. Tippfehler)
No Match: Kontoinhaber und IBAN stimmen nicht überein
Die Bank spielt diese Informationen an den Auftraggeber zurück. Der Auftraggeber, sprich das Unternehmen, prüft die fehlerhaften Informationen und passt diese an oder gibt die Zahlung auf eigenes Risiko frei.
Was muss ich als Zahlungsempfänger beachten?
Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Zahlungsinformationen richtig an Ihre Debitoren übermitteln, auch mit Rechtsformzusatz (z. B. GmbH, AG)
Wie unterstützt das Diamant/4 Rechnungswesen und Controlling das Thema Verification of Payee (VoP)?
Diamant Software ist der Spezialist für Rechnungswesen und Controlling. Mit der Diamant/4 Rechnungswesensoftware sind Sie auch bei gesetzlichen Änderungen rechtzeitig vorbereitet und auf der sicheren Seite. Folgende Anpassungen haben wir für Sie vorgenommen:
Im SEPA-Format können Kontoinhabernamen 70 Zeichen lang sein. Deshalb wurde in den folgenden Bereichen das Feld „Kontoinhaber“ auf 70 Stellen erweitert:
Kontoinhaber im Personenkonto (Hauptbankverbindung)
Kontoinhaber in alternativen Bankverbindungen
Kontoinhaber im Mandat
Kontoinhaber in der OP-Adresse
Somit können Empfängernamen vollständig und mindestens als „Close Match“ gepflegt werden. Die Komfortfunktion über das Feld „Personenkontobezeichnung1“ bleibt weiterhin nutzbar.
Tipps für die Anfangsphase und welche Vorbereitungen bei der Arbeit mit Diamant/4 getroffen werden sollten, lesen Sie in dieser Checkliste.
Ich habe Fragen zu Verification of Payee (VoP). Wer kann mir weiterhelfen?
Ganz gleich, welche Rechnungswesensoftware Sie aktuell im Einsatz haben: Das Rechnungswesen an sich ist nicht in die Prüfung und Ergebnisrückmeldung eingebunden. Bei Fragen hierzu muss die jeweilige Bank kontaktiert werden.
Sie haben Fragen zu den Anpassungen in Diamant/4? Sprechen Sie uns gerne an. Jetzt Kontakt aufnehmen
Checkliste zu Verification of Payee (VoP)
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