Investitionssofortprogramm – Jetzt investieren und steuerlich profitieren
Die Bundesregierung hat mit dem Investitionssofortprogramm ein starkes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland gesetzt. Seit dem 11. Juli 2025 ist das Gesetz in Kraft und bietet Unternehmen gezielte steuerliche Entlastungen – insbesondere durch vereinfachte Abschreibungsregeln und attraktive Sonderregelungen für Investitionen in Digitalisierung und E-Mobilität. Für Unternehmen bedeutet das: Wer jetzt investiert, kann profitieren und seine Steuerlast deutlich senken.
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Was ist das Investitionssofortprogramm?
Am 26. Juni 2025 hat die Bundesregierung ein umfassendes steuerliches Maßnahmenpaket beschlossen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und die Liquidität zu verbessern – insbesondere durch steuerliche Entlastungen und vereinfachte Abschreibungsregeln. Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen und schafft neue Anreize für Investitionen in moderne Technik, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
Die wichtigsten Bestandteile des Programms:
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge
Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028
Ausbau der Forschungszulage ab 2026
Was ist der Investitionsbooster?
Der Investitionsbooster ist eine zentrale Maßnahme des Programms und ermöglicht eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % jährlich für bewegliche Wirtschaftsgüter. Ergänzt wird dies durch eine Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge mit bis zu 75 % im ersten Jahr. Diese Regelungen gelten für Investitionen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 und bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Steuerlast deutlich zu reduzieren und Investitionen schneller zu refinanzieren.
Welche Vorteile bieten sich für Unternehmen?
Die neuen Abschreibungsregelungen schaffen echte Investitionsanreize – insbesondere für Unternehmen, die in Digitalisierung, moderne Infrastruktur oder nachhaltige Mobilität investieren möchten. Denn der Investitionsbooster ermöglicht Unternehmen in den Jahren 2025 bis 2027 höhere Abschreibungsbeträge, die unmittelbar die Steuerlast reduzieren. Das sorgt für eine höhere Liquidität und schnellere Refinanzierung von Anschaffungen – ein echter Investitionsanreiz.
Vorteile auf einen Blick:
Höhere und schnellere steuerliche Geltendmachung von Investitionen
Verbesserung der Liquidität
Schnellere Refinanzierung von Anschaffungen
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung von Digitalisierung und Modernisierung
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter
Üblicherweise werden bewegliche Wirtschaftsgüter linear abgeschrieben. Mit dem Investitionsbooster ist nun eine degressive Abschreibung möglich – mit bis zu 30 % jährlich. Die degressive Abschreibung erlaubt es, in den ersten Jahren nach der Anschaffung höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Das verbessert die Liquidität und schafft mehr finanzielle Flexibilität für weitere Investitionen.
Gilt für:
Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, IT-Hardware und Büroausstattung
Anschaffungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027
Unternehmen jeder Größe
Sonderabschreibung für E-Mobilität
Abschreibung mit besonders hohen Abschreibungssätzen im ersten Jahr und festen Prozentsätzen je Nutzungsjahr. Diese Maßnahme fördert nachhaltige Mobilität und bietet gleichzeitig eine attraktive steuerliche Entlastung.
Jahr 1: 75 %
Jahr 2: 10 %
Jahr 3 & 4: 5 %
Jahr 5: 3 %
Jahr 6: 2 %
Gilt für:
E-Fahrzeuge bis zu 100.000 € Nettoanschaffungskosten
Anschaffungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027
Unternehmen jeder Größe
Weitere steuerliche Maßnahmen im Überblick
Neben den neuen Abschreibungsregelungen enthält das beschlossene Reformpaket weitere steuerliche Maßnahmen, um die Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland zu stärken. Dazu zählen:
Senkung der Körperschaftssteuer:
Ab 2028: jährliche Reduktion um einen Prozentpunkt
Bis 2032: Körperschaftssteuersatz sinkt von aktuell 15 % auf 10 %
Gesamtsteuerlast reduziert sich auf knapp 25 %, statt derzeit etwa 30 %
Ausbau der Forschungszulage:
2026-2030: Höchstbetrag steigt von 10 auf 12 Mio. €
Ausweitung förderfähiger Anwendungen
Vereinfachte Verfahren und Abwicklung durch pauschale Abschläge
Investitionssofortprogramm in der Praxis: So profitieren Unternehmen konkret
Damit Unternehmen die neuen Abschreibungsmöglichkeiten rechtssicher und effizient nutzen können, ist eine moderne Anlagenbuchhaltung entscheidend. Es sollte geprüft werden, ob die Anlagenbuchhaltung bereits auf die gesetzlichen Änderungen vorbereitet ist und die neuen AfA-Methoden korrekt abbildet.
Wer bereits mit einer modernen Buchhaltungssoftware für die Anlagenbuchhaltung arbeitet, ist hier klar im Vorteil. Lösungen wie die Diamant/4 Rechnungswesensoftware mit ganzheitlich integrierter Anlagenbuchhaltung unterstützen gesetzliche Änderungen und stellen sicher, dass Unternehmen rechtzeitig und gut vorbereitet sind. Regelmäßige Updates und eine fortlaufende Weiterentwicklung sorgen dafür, dass die Software immer auf dem neuesten Stand ist.
Fazit: Jetzt investieren und steuerlich profitieren
Der Investitionsbooster ist eine echte Chance für Unternehmen, gezielte Investitionen zu tätigen und gleichzeitig steuerlich zu profitieren. Mit der richtigen Planung und einer Software, die die gesetzlichen Änderungen zuverlässig abbildet, sind Unternehmen bestens vorbereitet:
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
Investitionen strategisch planen
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter nutzen
Sonderabschreibung für E-Mobilität nutzen
Anlagenbuchhaltung auf Umsetzung der neuen AfA-Methoden prüfen
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