FiDA: Was die neue EU-Verordnung für Open Finance für Ihr Unternehmen bedeutet
Kurz gesagt: Mit Financial Data Access (FiDA) plant die EU den nächsten großen Schritt bei Finanzdaten – von Open Banking zu Open Finance. Verabschiedet ist die Verordnung noch nicht, doch wer sich frühzeitig mit seiner Datenbasis beschäftigt, verschafft sich einen Vorsprung. Dieser Beitrag ordnet ein, was FiDA ist, wen sie betrifft und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
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Was ist FiDA?
FiDA steht für Financial Data Access – auf Deutsch der „Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten". Die Europäische Kommission hat den Verordnungsvorschlag am 28. Juni 2023 vorgelegt. Ihr Ziel: Kundinnen und Kunden sollen ihre Finanzdaten künftig kontrolliert und per ausdrücklicher Einwilligung an autorisierte Drittanbieter freigeben können.
Damit erweitert FiDA das Prinzip des Open Banking, das bisher vor allem Zahlungskontodaten umfasst, auf ein breites Spektrum weiterer Finanzprodukte – man spricht von Open Finance. Herzstück sind die sogenannten Financial Data Sharing Schemes (FDSS): gemeinsame Regelwerke, denen sowohl datenhaltende Unternehmen („data holders") als auch datennutzende Unternehmen („data users") beitreten müssen, damit Datenaustausch nach einheitlichen Standards stattfindet.
Wichtig einzuordnen: FiDA ist noch nicht in Kraft. Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat ruhen seit Sommer 2025. Anfang 2026 gab es keinen fixen Fahrplan für den Abschluss; verschiedene Zeitpläne kursieren, sind aber nicht gesichert. Die zuständige Kommissarin hat FiDA Anfang 2026 politisch bekräftigt. Für Unternehmen heißt das: kein Grund zur Hektik, aber ein guter Zeitpunkt, sich vorzubereiten.
Wen betrifft FiDA?
Adressiert werden Unternehmen der Finanzbranche in der Rolle des Datenhalters – darunter Banken, Zahlungsdienstleister, Wertpapier- und Investmentfirmen sowie Versicherer.
Bei Versicherungen liegt der Fokus des Entwurfs auf dem Nicht-Leben-Geschäft (Kompositbereich); je nach Verhandlungsstand können auch kapitalbildende Lebensversicherungen und Produkte der Altersvorsorge einbezogen sein. Ausgenommen sind nach dem Entwurf insbesondere Kranken- und Gesundheitsversicherungen sowie besonders sensible Gesundheitsdaten – nicht zuletzt aus Datenschutzgründen (DSGVO).
Ein Hinweis: Der genaue Produktumfang – vor allem bei Lebensversicherungen – wird noch verhandelt und ist zwischen den Quellen nicht ganz einheitlich. Wer konkrete Sachverhalte prüfen möchte, sollte sich am jeweils aktuellen Verordnungstext orientieren.
Welche Pflichten sind vorgesehen?
Nach dem Entwurf müssen Datenhalter berechtigten Datennutzern die relevanten Kundendaten bereitstellen – aber nur, wenn die Kundin oder der Kunde dies ausdrücklich für einen bestimmten Zweck freigegeben hat. Voraussetzung ist, dass beide Seiten Mitglied desselben Datenaustausch-Schemas (FDSS) sind.
Die Umsetzung ist mehrstufig geplant: Der Beitritt zu einem Schema soll innerhalb von rund 18 Monaten nach Inkrafttreten erfolgen, die Erfüllung der Kernpflichten nach etwa 24 Monaten; einzelne Datenkategorien werden in weiteren Stufen freigeschaltet. Bei Verstößen sieht der Entwurf spürbare Sanktionen vor – bis zu 2 Prozent des Gesamtumsatzes.
Vergleichstabelle Fristen
Meilenstein | Frist (nach Inkrafttreten, laut Entwurf) |
Beitritt zu einem Data-Sharing-Scheme (FDSS) | ca. 18 Monate |
Erfüllung der Kernpflichten | ca. 24 Monate |
Freischaltung weiterer Datenkategorien | gestuft, u. a. 24 / 36 / 48 Monate |
Sanktionen bei Verstoß | bis zu 2 % des Gesamtumsatzes |
Hinweis: Fristen und Produkt-Scope beziehen sich auf den Verordnungsentwurf und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung ändern. Vor Veröffentlichung gegen den finalen Text prüfen.
Diese 5 Fragen helfen beim Einstieg
Auch wenn der finale Text noch aussteht, empfehlen Beratungshäuser wie KPMG, Deloitte und EY, jetzt mit einer Bestandsaufnahme zu beginnen – nicht mit einer überstürzten Volleinführung.
Welche Daten sind betroffen? Welche Kundendaten fallen voraussichtlich in den Anwendungsbereich, und wo liegen sie im Unternehmen?
Wie steht es um die Datenqualität? Sind die Daten digitalisiert und in der richtigen Granularität, im richtigen Format und in verlässlicher Qualität verfügbar?
Ist die IT-Architektur bereit? Können Daten über standardisierte Schnittstellen (APIs) sicher und fristgerecht bereitgestellt werden?
Sind Governance und Compliance geregelt? Wie werden Einwilligungen, Berechtigungen und Zugriffe verwaltet und dokumentiert?
Wo liegen die Chancen? Open Finance ist nicht nur Pflicht: Wer Daten sauber beherrscht, kann neue, datenbasierte Services und Kundenerlebnisse entwickeln.
Der entscheidende Faktor: Eine belastbare Datenbasis
Was alle FiDA-Anforderungen verbindet, ist die Qualität und Verfügbarkeit der zugrunde liegenden Daten. Datenaustausch nach einheitlichem Standard gelingt nur, wenn Finanzdaten strukturiert, konsistent und aus einer verlässlichen Quelle heraus verfügbar sind. Genau hier entscheidet sich, ob neue Regulierung zum Kraftakt oder zur Routine wird.
Eine moderne, integrierte Softwarelösung im Finanz- und Rechnungswesen ist dafür die Grundlage: Sie hält Daten sauber, nachvollziehbar und anschlussfähig – die beste Ausgangslage, um auf Anforderungen wie FiDA schnell und ohne teure Nachrüstung reagieren zu können.
Ihr nächster Schritt: Sprechen Sie mit uns darüber, wie eine zukunftssichere Datenbasis im Rechnungswesen aussieht – damit Sie regulatorischen Entwicklungen wie FIDA gelassen entgegensehen.
Quellen
Deloitte - Financial Industry Briefing: Aktueller Stand FiDA 2026
KPMG - Offene Finanzdaten als Wettbewerbsvorteil: Das bringt die FiDA-Verordnung
SRD Rechtsanwälte – FiDA-Verordnung: Anforderungen & Vorbereitung
Stand: Juli 2026. FiDA befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren; Details können sich bis zur endgültigen Verabschiedung ändern.
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